Cover: Inklusionsorientiert Lehren und Lernen - Methodenkatalog für den Hochschulkontext

Inklusionsorientiert Lehren und Lernen - Methodenkatalog für den Hochschulkontext

Pferdekämper-Schmidt, Anne; Sartor, Teresa; Wilkens, Leevke; York, Jana


3. Barrierefreiheit in der Lehre

 Anne Pferdekämper-Schmidt 1
 Leevke Wilkens 1
 Jana York 1


1 Rehabilitationswissenschaften, Technische Universität Dortmund, Dortmund, Germany

Leitfragen des Kapitels:

  • Was bedeutet Barrierefreiheit?
  • Für welche Personengruppen ist Barrierefreiheit wichtig und hilfreich?
  • Welche Prinzipien berücksichtigt Barrierefreiheit?

Um inklusionsorientierte Lehre zu gestalten, ist es unabdingbar sich auch mit der Barrierefreiheit von Lehre zu befassen, da Barrierefreiheit eine der Voraussetzungen für Inklusion ist [1]. Bei der Gestaltung von barrierefreier Lehre gilt es verschiedene Fragen zu bearbeiten, die die Veranstaltungsorganisation, Lehrformate, digitales Lernen und Lehrmaterialien betreffen. An dieser Stelle soll zunächst Barrierefreiheit definiert und die rechtlichen Grundlagen erläutert werden.

Im Behindertengleichstellungsgesetzt (BGG) wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (§4 (BGG) [Markierungen durch Autor*innen])

Der Begriff Barrierefreiheit suggeriert einen absoluten Zustand der frei von Barrieren ist. Aufgrund der Absolutheit des Begriffes wird deshalb in der Literatur oft von barrierearm gesprochen [2]. Barrierearmut verdeutlicht, dass für einige Personen weiterhin Barrieren existieren können. In diesem Methodenkatalog wird dennoch der Begriff Barrierefreiheit verwendet. Zum einen ist dieser Begriff gesetzlich verankert (beispielsweise BGG), zum anderen verstehen die Autor*innen Barrierefreiheit als die Beschreibung eines Prozesses, in dem versucht wird, alles beziehungsweise die gesamte Lebenswelt zugänglich zu gestalten.1 Dementsprechend ist für die Umsetzung inklusionsorientierter Lehre aus der Definition der Barrierefreiheit nach dem §4 des BGG besonders wichtig, dass alles, was in der Lehre entwickelt und genutzt wird „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar [ist]“ [Markierung durch Autor*innen]. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Materialien und die Veranstaltungen selbst ohne Hilfsmittel zugänglich sein müssen. Vielmehr bedeutet Barrierefreiheit, dass es allen Teilnehmenden möglich sein muss, die Materialien mit ihren üblichen Hilfsmitteln2 zu nutzen und Veranstaltungen besuchen zu können.

Ein grundsätzliches Prinzip für die Umsetzung von Barrierefreiheit ist das Zwei-Sinne-Prinzip, also die Bereitstellung von Informationen, die über mindestens zwei Sinne wahrgenommen werden können: Schriftliche Informationen (visuelle Wahrnehmung) werden auch in Braille (Tastsinn) oder verbal (auditive Wahrnehmung) präsentiert, verbale Informationen werden ebenfalls schriftlich dargestellt [3]. Mit diesem Prinzip werden sensorische Beeinträchtigungen berücksichtigt, aber auch technische Probleme (beispielweise ein defekter Lautsprecher oder Beamer) können bei konsequenter Umsetzung kompensiert werden.

 

 

 


Für wen ist Barrierefreiheit wichtig?

Häufig wird davon ausgegangen, dass Barrierefreiheit nur für Menschen mit Beeinträchtigungen von Bedeutung ist. Mittlerweile wird jedoch die Regel sogenannte 100/30/10 postuliert. Diese besagt, dass Barrierefreiheit für 100 % hilfreich, für 30 % notwendig und für 10 % unerlässlich ist [4, 5]. Dies zeigt, dass Barrierefreiheit in der Lehre nicht nur für Teilnehmende mit Behinderung von Bedeutung ist, sondern für alle Teilnehmenden beim Lernen hilfreich sein kann.

In den folgenden Unterkapiteln wird dargestellt, wie Barrierefreiheit in der Lehre umgesetzt werden kann. Dabei ist immer zu bedenken: Wenn Barrierefreiheit von Beginn der Lehrplanung an realisiert wird, ist es für alle weniger umständlich und arbeitsintensiv als eine nachträgliche Umsetzung [6].

Infobox – Hilfsmittel

Verschiedene Hilfsmittel „fördern oder ermöglichen Kommunikation und unterstützen bei der Eingabe oder Ausgabe von Informationen an Computern“ [7], dazu gehören beispielsweise Screenreader oder Braillezeilen. Diese Hilfsmittel unterstützen Menschen mit Behinderung „durch die teilweise oder vollständige Übernahme von Funktionen oder Fertigkeiten, die nicht mehr aus eigener Kraft durchgeführt werden können, und umfassen sowohl Low-Tech als auch High-Tech-Systeme“ [8].

Eine gute Übersicht und diverse Praxisbeispiele bietet die Hompage Rehadat des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (Hinweis: Die Praxisbeispiele finden sich im Bereich des jeweiligen Hilfsmittels.).


1. Der englische Begriff für Barrierefreiheit Accessibility wird bei einer direkten Übersetzung meistens mit Zugänglichkeit übersetzt.

2. siehe Infobox Hilfsmittel


References

[1] Oliveria, Domingos (2018). Barrierefreiheit umsetzen. Ein Leitfaden für Unternehmen, Behörden und NGOs. Norderstedt: Books ON DEMAND.
[2] Emmerdinger, Karolina, Gegenfurtner, Andreas, Stern, Wolfgang (2018). Barrierearmut an der Uni. Inklusion sehbeeinträchtigter Studierender durch die Implementierung assistiver Technologien und Universal Design in Lern-Management-Systemen. spuren - Sonderpädagogik in Bayern 61 (2), 40–43.
[3] Papadopoulos, Christian (2012). Barrierefreiheit als didaktische Herausforderung. DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung (2), 37–39. DOI: 10.3278/DIE1202W037.
[4] Aktion Mensch (o.J.). Digitale Barrierefreiheit. Online verfügbar unter https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website.html, zuletzt geprüft am 09.12.2021.
[5] Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Hrsg.) (2003). Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus für alle. Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Kurzfassung der Untersuchungsergebnisse. Online verfügbar unter https://www.pro-retina.de/dateien/ea_barrierefreier_tourismus_oekonomie.pdf, zuletzt geprüft am 08.07.2019.
[6] Bühler, Christian (2017): "Accessibility" über Desktopanwendungen hinaus - Barrierefreiheit. Informatik_Spektrum 40 (6), 501–510.
[7] Institut der deutschen Wirschaft Köln e.V. (2022). Kommunikation und Information. Online verfügbar unter https://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/produkte/kommunikation-information/, zuletzt geprüft am 08.03.2022.
[8] Dirks, Susanne, Linke, Hanna (2019). Assistive Technologien. In: Ingo Bosse, Jan-René Schluchter und Isabel Zorn (Hrsg.): Handbuch Inklusion und Medienbildung (241-251). Weinheim, Basel: Beltz Juventa.